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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge zwischen Linda Czaja und dem Auftraggeber. Linda Czaja, im Folgedenen "Make-up Artistin" genannt, ist jederzeit berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Allgemeines

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit der Make-up Artistin, sowie kosmetische Dienstleitungen, zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der Make-up Artistin und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung sofort zu begleichen.

Zustandekommen eines Vertrages

Eine Buchung kann telefonisch, per E-Mail, Instagram oder WhatsApp erfolgen.

Angebote werden individuell erstellt. Gesamtpreise werden vorab mit dem Kunden vereinbart. 

Angebote können auch als Freitext im Email-Verkehr erstellt werden. 

Die Make-up Artistin kann für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. 

Überstunden werden pro angefangener Stunde vergütet. Der Stundensatz beträgt umgerechnet 1/8 des vereinbarten Tagessatzes beziehungsweise 1/4 des Halbtagessatzes. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird in der Regel aus Kulanz nicht berechnet.

Hat ein Kunde ein Angebot schriftlich akzeptiert, so gilt der Vertrag als geschlossen. Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes vom Kunden storniert werden. Der Vertrag beinhaltet die Location, das Datum, Zeit sowie die Höhe des Honorars.

Optionen

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit der Make-up Artistin zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

Fremd- und Nebenkosten

Der Auftraggeber übernimmt die anfallenden Nebenkosten wie Spesen, Reisekosten- sowie Übernachtungskosten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist die Make-up Artistin berechtigt, die Zusatzleistungen sowie zusätzliche Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei wird die Abrechnung nach Stundensatz in Anrechnung gebracht. Dies gilt ebenso bei Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die von der Make-up Artistin nicht zu vertreten ist.

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten werden mit 0,50€ pro km zzgl. USt. berechnet.


Bei Reisen sind alle anfallenden Reisekosten wie Bahn/Bus/Flug/Taxi sowie Übernachtungskosten vom Kunden zu tragen, sofern nicht anderweitig abgesprochen.

Auftragsstornierung und Ausfallhonorar

Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes storniert werden. Danach muss eine Begründung genannt werden. Wird ein Vertrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert, ohne dass die Make-up Artistin dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu.

Bei einer früheren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

100% – bis 3 Tage vor dem Termin
75% – 4 – 7 Tage vor dem Termin
50% – 8 – 14 Tage vor dem Termin
25% – ab 15 Tagen vor dem Termin

Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mangelfrei und vertragsgemäß erfüllt. Das Honorar ist nach Auftragsende bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.

Die Make-up Artistin ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrechterhalten wird (z. B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche der Make-up Artistin in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind.

Ausfall der Leistung

Kann das Styling von der gebuchten Make-up Artistin aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit etc.) oder anderer, nicht zu vertretender Umstände, nicht erbracht werden, wird die Make-up Artistin sich nach besten Kräften um adäquaten Ersatz bemühen. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Stylistin in diesem Falle nicht.

Gewährleistung

Die Make-up Artistin übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen, die während und auch nach der Verwendung der Produkte auftreten könnten. Sollten Allergien bekannt sein, wird die Make-up Artistin die Produkte auf diese Inhaltsstoffe prüfen. Weiter übernimmt die Make-up Artistin keine Haftung für einen Schaden am Styling (durch Unwetter oder Ähnliches).

Namensnennung

Die Make-up Artistin hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden.

Testshootings

Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern die Make-up Artistin für ihr Mitwirkung an einem Testshooting kein oder nur geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. später zu anderen Zwecken eingesetzt werden (Werbung) steht der Make-up Artistin ein zusätzlich angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers.

Verwendung von Bildmaterial

Die Make-up Artistin ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch die Make-up Artistin einverstanden ist/sind.

Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Werden eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Make-up Artistin.

Besonderheiten beim Brautstyling

Probetermin

Montag bis Donnerstag zwischen 10 und 15 Uhr, Mittwochs bis 19 Uhr.

Besonderheiten

Fällt die Hochzeit auf einen Freitag oder Samstag, gilt eine Mindestbuchung von 345 Euro, welche nicht den Probetermin, Aufschläge, Extras und Anfahrtskosten beinhaltet. Weitere Besonderheiten und Erklärungen sind dieser Website zu entnehmen.

Auftragsstornierung und Ausfallhonorar

Bei einer Vertragsauflösung bis zu 48 Stunden nach dem Probetermin fallen keine weiteren Kosten an. Die Anzahlung für die Probe wird einbehalten.

Bei einer späteren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

100% – bis 14 Tage vor dem Hochzeitstermin
75% – 15 – 28 Tage vor dem Hochzeitstermin
50% – ab 48 Stunden nach der Probe bis zu 28 Tage vor dem Hochzeitstermin

Hückeswagen, Juli 2023

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